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Die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist entscheidend für unternehmerischen Erfolg. Trübt hier negative Berichterstattung in den Medien die Reputation, kann das langandauernde negative Effekte haben. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen Krisenplan für derartige Situationen zu erstellen. Wer die öffentliche Wahrnehmung bei rechtlichen Streitigkeiten konsequent im Blick behält, wird die Situation leichter beherrschen. Rufschädigung im Internet Rufschädigungen im Internet treten zum Beispiel auf,
- wenn unwahre Tatsachen über das Unternehmen im Internet verbreitet werden und in Texten der gute Ruf durch Beleidigungen geschädigt wird,
- wenn Videos im Internet verbreitet werden, in denen unwahre Tatsachen und Beleidigungen in Hinblick auf das Unternehmen geäußert werden.
Zum einen gibt es Konstellationen, in denen im Interesse des guten Rufs sofortige Maßnahmen bzw. Abmahnungen inklusive gegebenenfalls gerichtlichen Mitteln wie eine einstweilige Verfügung notwendig sind, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Im Einzelfall ist vorab zu erörtern, ob zum Beispiel zuvor Kontakt mit dem verantwortlichen Blogger aufzunehmen ist, oder ob eine unverzügliche Abmahnung die geeignete Strategie ist. Web 2.0 und Public Relations Zum anderen gibt es Situationen, in denen Recht zu haben und Recht zu bekommen nicht heißt, in der Öffentlichkeit in positivem Licht zu erscheinen. So kann das Gewinnen vor Gericht ein Pyrrhussieg sein: ein teuer erkaufter Sieg zu dem zu hohen Preis einer erheblich beschädigten Reputation in der Öffentlichkeit.
Besondere Beachtung ist auch dem Web 2.0 und Einflussmöglichkeiten von Blogger-Communities auf wirtschaftliche Entwicklungen zu schenken: Wenn die Empörung, die in Blogs und Online-Medien über rechtliche Schritte geäußert wird, so laut wird, dass ein erheblicher Imageschaden droht, kann aus PR-Gründen der Verzicht auf die weitere Geltendmachung rechtlicher Schritte sinnvoll sein. Angemessene Reaktionen auf Interneteinträge Ob eine gerichtliche oder eine außergerichtliche Strategie, oder eine dritte Variante - zum Beispiel Wirtschaftsmediation - die beste Lösung ist, sollte vor einer weiteren Konflikteskalation dringend besprochen werden. Gerne können Sie sich dazu an die Kanzlei Wienen wenden: Telefon - (030) 390 398 80
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